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Rechtslage

SatPMCETECET0DecE
Rechtslage  

Moin...

Wollte mal fragen wie das mit der Rechtslage aussieht...

Soviel ich weiß, brauche ich einen Gewerbeschein, wenn ich anfangen will ein wenig Geld einzuspielen (und selbst wenn es nur zur Kostendeckung ist).

Wie sieht das aber für mich als Student aus?
Ich bekomme Unterhalt von meinem Vater und habe auch deswegen heute die Absage für das Bafög bekommen.

Darf ich Geld verdienen?
Wieviel?
Habe ich irgendwelche Nachteile, wenn ich ein Gewerbe anmelde?
Ich habe mich ein bisschen umgeschaut und etwas gefunden: http://www.jobber.de/_1_myjobber/jobforum,selbststaendige_studenten_jobben.html

Nur kann ich damit nicht unbedingt viel anfangen, da das eben nicht vollständig auf meinen Fall zutrifft und ich bei unserem Rechtssystem sowieso den Überblick verliere...

Wäre super, wenn mir da jemand helfen könnte.

MfG

SunPMCETECET0DecE
 

suche ein Steuerberater in der Nähe und mach mal bei Ihm ein Termin, im Internet steht vieles und oft nicht 100%ig richtig. Einfach mal mit einem Steuerberater sprechen und der wird dir schon alles erzählen, oft auch kostenlos, mit dem Ziels dass du dann deine Jahresabrechnung durch ihn machst und er auch was verdienen kann;)

 

MFG

SatPMCESTECEST1JunE
 

Falls dies noch Andere interessiert kann ich noch etwas zu sagen.

 

Erstmal ist ein Steuerberater natürlich die beste Anlaufstelle. Das Erstgespräch ist normalerweise gratis und sehr informativ.

Keine Angst, das Finanzamt ist relativ liberal, einen Gewerbeschein braucht man nicht sofort.

Es gibt den Grundfreibetrag von aktuell 8.004€, der künftig noch etwas steigen soll. Sobalt man also nicht mehr Einkünfte (Umsatz) aus selbständiger Arbeit erziehlt, braucht man auch keine Steuern bezahlen. In jedem Fall solltet ihr aber eine Steuererklärung machen, vorallem wenn man freiberuflich auf Rechnung gearbeitet hat.

Und wenn ihr mal 10.000€ erwirtschaftet habt, ist das mit dem Gewerbe ja nichtmehr so schlimm :)

Einfach einen Steuerberater einschalten und wenn ihr fleißig die Steuererklärung macht, wird sich das Finanzamt von alleine melden.

Zudem kann man auch nebenberuflich selbständig sein, was wohl auf Studenten zutrift, wobei man noch Familienversichert ist und sich nicht selbst etwa bei einer privaten Krankenkasse versichern muss. Dies sollte allerdings (vorab) mit der Krankenversicherung abgeklärt werden.